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   BVerwG, 14.11.1994 - 1 VR 6.94   

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https://dejure.org/1994,9622
BVerwG, 14.11.1994 - 1 VR 6.94 (https://dejure.org/1994,9622)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1994 - 1 VR 6.94 (https://dejure.org/1994,9622)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1994 - 1 VR 6.94 (https://dejure.org/1994,9622)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erlass einer Anordnung betreffend die Gewährung von Berufsunfähigkeitsrente - Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) als Gericht der Hauptsache - Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheides

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 5, § 132 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.11.1994 - 1 B 42.94

    Anhörungsmitteilung - Unterzeichnung der gesetzten Frist - Nichterfolgen einer

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1994 - 1 VR 6.94
    Das Bundesverwaltungsgericht ist Gericht der Hauptsache im Sinne dieser Vorschriften nur, soweit sich die Anträge auf das Verfahren beziehen, in dem das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen durch Beschluß vom 25. November 1993 - 25 A 3090/92 - die Berufung des Klägers gegen das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 27. Juli 1992 - 23 K 2169/91 - zurückgewiesen hat und in dem der Kläger mit seiner Beschwerde an den beschließenden Senat die Zulassung der Revision gegen den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts begehrt (BVerwG 1 B 42.94).
  • BVerwG, 19.12.1990 - 1 B 141.90

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1994 - 1 VR 6.94
    Hierüber ist zu Lasten des Klägers durch Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 26. Oktober 1988 - 16 K 4428/86 - entschieden worden, das nach Zurückweisung der Berufung des Klägers durch Beschluß des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 31. Juli 1990 - 5 A 494/89 - und der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Beschluß durch den beschließenden Senat (Beschluß vom 19. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 141.90 -) rechtskräftig geworden ist.
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